Clearing
Empfänger
Kinder, Jugendliche und deren Familien
Gesetzliche Grundlagen
§§ 27 SGB VIII i.V.m. § 31 KJHG
Ziele
Clearing ist eine Hilfe für Familien, Teilfamilien und Jugendliche, die eine Krisensituation nicht durch eigene Ressourcen klären und bewältigen können.
Im Clearing werden keine Entscheidungen getroffen, sondern familieneigene Lösungen, Ziele und Ressourcen gesucht und aktiviert. Bei einer Beauftragung durch das Jugendamt legt die Clearingstelle die Ergebnisse des Clearings dem Jugendamt als Bericht vor und bietet damit eine fundierte Basis für eine lösungs- und ressourcenorientierte Entscheidungsfindung innerhalb des internen Entscheidungsprozesses im Jugendamt.
Methoden
- Interventionsdiagnostik
- Soziogramm und Genogramm
- Nutzung projektiver Testverfahren (bspw. Scenotest, Satzergänzungstest, Familienaufstellung)
- Sozialanamnese (Gespräche mit sozialem Umfeld und Institutionen nebst anschließender Dokumentation) und Beobachtungen, evtl. Videoaufzeichnungen
- kollegialer Austausch in einem multiprofessionellen Team
Inhalte
- Erfassung der aktuellen Situation unter den Gesichtspunkten: Gewalterfahrung, Missbrauchserfahrung, gesundheitliche Gefährdung, Aufsichtspflichtverletzung und Kriminalität
- Erfassung der aktuellen finanziellen Situation der Familie (materielle Versorgung)
- Darstellung der Bedarfe des Kindes (der Kinder) in Bezug auf die gesunde Entwicklung (Förderung)
- Erfassung der vorhandenen Bindungsstrukturen innerhalb des Familiensystems (emotionale Sicherheit)
- Aufnehmen und Sichtbarmachen aller vorhandenen Ressourcen
- Abklärung einer möglichen bestehenden bzw. drohenden Kindeswohlgefährdung nach § 8a KJHG. Hier erfolgt die direkte Kontaktaufnahme zum zuständigen Mitarbeiter des beauftragenden Jugendamtes.
Auftragserteilung
Anfrage des Mitarbeiters des zuständigen Jugendamtes
Vorlage des Berichtes über die familiäre Situation durch den Mitarbeiter des Jugendamtes
Kollegialer Austausch mit dem Mitarbeiter des Jugendamtes, zwei Mitarbeiter von föbe und im Einzelfall bei Bedarf weitere Personen, wie z.B. Lehrer, Erzieher, Psychologen, Kinderarzt, Verfahrensbeistand, Betreuer
Gemeinsamer Termin mit dem Mitarbeiter des Jugendamtes, zwei Mitarbeiter von föbe und der Familie Darstellung des Auftrages und Abstimmung darüber, ob die Beteiligten zur Zusammenarbeit grundsätzlich bereit sind
Unterzeichnung der Schweigepflichtentbindung
Auftragsannahme und Terminvereinbarung für das Abschlussgespräch mit allen Beteiligten
Kurz vor diesem Gespräch liegt allen Beteiligten ein Abschlussbericht des Clearings vor.
Eine Empfehlung sollte gemeinsam mit den Mitarbeitern des Jugendamtes und föbe erarbeitet werden und im Anschluss daran mit der Familie besprochen werden.
Die Zuständigkeit verbleibt während des Clearings bei dem fallverantwortlichen Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes.
Zeitrahmen und Umfang
Die Dauer der Maßnahme ist in der Regel auf drei bis sechs Monate begrenzt.
Das Clearing ist lösungs- und ressourcenorientiert, sowie zielgerichtet ausgelegt.
Team
Entwicklungspsychologische Beraterin
Diplom-Pädagogin
Diplom-SozialarbeiterInnen
Diplom-Sozialpädagoginnen
Theaterpädagogin
systemische Familientherapeuten
Heil- und Sonderpädagoginnen
Trauma-Beraterin und ‑Pädagogin
Opstapje-Beraterin