Begleitung von Pflegeverhältnissen
Empfänger
Pflegekinder, Pflegeeltern, leibliche Eltern
Gesetzliche Grundlagen
§§ 27 ff SGB VIII
Ziele
Entsprechend Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie erhalten Kinder und Jugendliche eine zeitlich befristete Unterstützung (Bereitschafts- und Kurzzeitpflege) oder eine auf Dauer angelegte Unterstützung (Vollzeitpflege) durch eine Pflegefamilie. Die Beratung und Begleitung von Pflegefamilien dient der Verbesserung der Entwicklungsbedingungen eines Pflegekindes nach Herausnahme aus der Herkunftsfamilie. Die Leistungen zielen darauf ab, die Erziehungsmöglichkeiten einer Pflegefamilie zu erhöhen und die Beziehungen zwischen der Herkunftsfamilie, dem Pflegekind und der Pflegefamilie nachhaltig positiv und entwicklungsfördernd zu gestalten.
Methoden
- Interventionsdiagnostik
- Soziogramm und Genogramm
- Nutzung projektiver Testverfahren
(bspw. Scenotest, Satzergänzungstest, Familienaufstellung) - Sozialanamnese (Gespräche mit sozialem Umfeld und Institutionen nebst anschließender Dokumentation) und Beobachtungen, evtl. Videoaufzeichnungen
- kollegialer Austausch in einem multiprofessionellen Team
Inhalte
- unmittelbare Betreuungskontakte mit Pflegeeltern und Pflegekind (Einzel‑, Paar- und Familiengespräche)
- Organisation, Durchführung und Dokumentation der Hilfeplangespräche
- Krisenintervention bei akuten Fragen und Problemen
- Kennenlernen und Einbeziehen der Herkunftsfamilie in den Hilfeprozess
- Beratung und Unterstützung der Pflegefamilie im Umgang mit der Herkunftsfamilie und bei der Gestaltung von Besuchskontakten
- Zusammenarbeit mit zuständigen Institutionen
- regelmäßige Auswertungsgespräche mit Pflegekind, Herkunftseltern, Jugendamt sowie beteiligten Einrichtungen
- Klärung und Vermittlung zusätzlicher Hilfen für Pflegefamilie und Pflegekind
- Veranstaltungen für Pflegefamilien
- Qualitätsdialog von freiem und öffentlichem Träger (Evaluation)
- Unterstützung der Herkunftseltern bei der Entwicklung einer neuen Elternhaltung und Elternrolle
- Informationen und Gespräche zur aktuellen Situation und Entwicklung des Kindes
> Strukturqualität
- sozialpädagogische Fachkräfte mit Erfahrung im Pflegekinderwesen
- regelmäßige Fortbildung zu handlungsrelevanten Themen
- Supervision
- geeignete Räumlichkeiten (auch für Besuchskontakte)
- gute Erreichbarkeit durch zentrale Lage der Einrichtung
- telefonische Erreichbarkeit
- fallbezogene und fallübergreifende Kooperation mit beteiligten Institutionen
- Vereinbarung nach § 8a SGB VIII mit den örtlichen Jugendämtern
> Zeitrahmen und Umfang
Die Dauer der Maßnahme ist in der Regel auf die Zeit des Pflegeverhältnisses begrenzt. Die Zusammenarbeit ist
lösungs- und ressourcenorientiert sowie zielgerichtet ausgelegt.
> Team
Entwicklungspsychologische Beraterin
Diplom-Pädagogin
Diplom-SozialarbeiterInnen
Diplom-Sozialpädagoginnen
Theaterpädagogin
systemische Familientherapeuten
Heil– und Sonderpädagoginnen
Trauma-Beraterin und ‑Pädagogin
Opstapje-Beraterin